Jetzt erst recht!

„Jetzt erst recht“ wird eine Serie, die sich mit allen Facetten der Frau und der Weiblichkeit in verschiedenen Regionen und Epochen beschäftigt.

Denn eins ist Fakt: Wir leben in Deutschland, so wie in den meisten Ländern der Welt im Patriachat und sind nicht gleichgestellt.

Zur Gleichstellung möchte ich sehr explizit sagen, dass viele Menschen zumeist den Begriff „gleichberechtigt“ statt „gleichgestellt“ nutzen. Im weitesten Sinne ist es richtig, von Gleichberechtigung zu sprechen. Doch in Deutschland sind wir seit 1949 gleichberechtigt. Elisabeth Selbert, die in meiner schönen Heimatstadt Kassel lebte und wirkte, war eine von vier Frauen, die maßgeblich an der Vorbereitung der deutschen Verfassung beteiligt waren. Der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetzt (Art.3 Abs.2) wurde im Januar 1949, maßgeblich durch Elisabeth Selbert, im Grundgesetz verankert und löste den in der Weimarer Verfassung verankerten Satz „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“, den die an der neuen Verfassung der Bundesrepublik beteiligten Männer gern beibehalten wollten, ab.

Ohne diesen Satz, wären wir nicht gleichberechtigt, mit dem Satz sind wir gleichberechtigt. Doch bis wir gleichgestellt sind, wird es noch dauern. Es gibt Berechnungen die Aussagen, dass die absolute Gleichstellung erst in 180 Jahren erreicht wird.

Viele Frauen der Weltgeschichte haben dazu beigetragen, dass wir immerhin so frei leben können, wie wir es jetzt tun. Dazu gehört das Wahlrecht, das Recht auf Arbeit und das Recht auf ein eigenes Konto. Explizit diese drei Errungenschaften gibt es in der Bundesrepublik Deutschland erst seit dem 20. Jahrhundert.

Das Wahlrecht gibt es bereits am längsten. Das Gesetz, dass Frauen aktiv und passiv wählen durften trat am 30. November 1918 in Kraft, das erst Mal wählen und gewählt werden, durften Frauen am 19. Januar 1919. Das bislang erste und einzige weibliche Oberhaupt in Deutschland, Angela Merkel, wurde am 22. November 2005 als Bundeskanzlerin gewählt. Fun Fact: die rechtsextreme und rechtspopulistische italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni lässt sich als „Herr Minister“ ansprechen.

Ein eigenes Bankkonto eröffnen durften Frauen erstmals 1962, jedoch nur wenn sie ledig waren. Verheiratete Frauen galten erst ab 1969 als voll geschäftsfähig und durften erst ab diesem Zeitpunkt ihr eigenes Bankkonto eröffnen.

Ohne die Erlaubnis des Ehemannes arbeiten gehen, durfte die Frau erst seit 1977!

Frauen waren somit bis vor knapp 50 Jahren von der Willkür der Männer abhängig.

Ohne Frauen, die sich für Frauen einsetzten, würden wir noch heute heiraten müssen, um überleben zu können. Wir wären weder erbberechtigt, noch dürften wir unser Vermögen, da wir kein eigenes hätten, verwalten, ebenso dürften wir nicht arbeiten.

Bis ins 19. Jahrhundert war eine Frau kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft und hatte immer einen Vormund.

Die ersten Strukturen wurden erst im 20. Jahrhundert aufgelöst. Doch von echter Gleichstellung sind wir noch immer meilenweit entfernt, wie oben beschrieben, noch ca. 180 Jahre entfernt. Und das, obwohl wir vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Doch auch rechtlich gibt es noch immer einige Tücken.

Freu dich auf diese spannende Serie, in der sowohl die Geschichte des Feminismus und des Frauenbilds dargestellt wird, als auch sehr aktuelle Themen behandelt werden.

Geplant sind dazu auch ein paar Podcast Folgen, so wir denn die Zeit dafür finden werden.

Im Podcast hatten wir bereits vier große Frauen, die Geschichte schrieben vorgestellt. Anhören kannst du den Podcast hier: (Link)

Ebenso freuen wir uns vorab auf deine Mithilfe: Bitte teile uns doch mit, wann dir das erste Mal auffiel, dass du anders behandelt wurdest, als Jungen oder Männer. Gern kannst du uns eine Nachricht, auch gern eine Sprachnachricht, oder eine E-Mail schreiben (Email-Adresse).

Anm. d. Redaktion: Im Austausch kamen wir immer wieder auf verschiedene Jahreszahlen, was das Arbeiten und die Kontoführung ohne Erlaubnis des Ehemannes betrifft.

Die Jahreszahlen rund um das Arbeiten ohne Erlaubnis kann man noch recht genau auf 1977 beziffern, da zu diesem Zeitpunkt die Eherechtsreform in Kraft trat.

Das eigene Bankkonto hingegen ist schwieriger. Sowohl viele offizielle, wie auch juristische Seiten geben das Jahr 1962, für verheiratete Frauen sogar erst 1969 an.

Ebenso wird auch das Jahr 1958 benannt.

Ich habe zunächst die Jahreszahlen, die die meisten Übereinstimmungen haben, benannt. Gerne nehme ich auch hier weitere hilfreiche Literatur an.